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Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Bezirk Visp

In seiner Sitzung vom 17. Dezember 2020 hat der Grosse Rat eine Änderung des Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch (EGZGB) verabschiedet und beschlossen, die KESB zu kantonalisieren und zu professionalisieren.

Die 9 kantonalen KESB sind per 1. Januar 2023 eingerichtet worden. Sie sind administrativ dem Departement für Sicherheit, Institutionen und Sport (DSIS) über den Rechtsdienst für Sicherheit und Justiz (RDSJ) angegliedert (Art. 3 VKES).

Weitere Informationen finden Sie auf der kantonalen Seite

 

Die Schutzbehörde:

  •  ist eine ordentliche erstinstanzliche Behörde;
  •  ist eine von der Verwaltung unabhängige Behörde;
  •  ist eine kollegiale Behörde;
  •  ist eine interdisziplinäre Behörde oder eine Fachbehörde;
  •  wird zwingend durch einen juristischen Schreiber mit beratender Stimme unterstützt;
  •  ist eine kommunale oder interkommunale Behörde, wobei die primäre Haftung beim Kanton liegt.

 

 

Telefon: 027 607 51 20


Vertretetung der Gemeinde Täsch:

Richter:              Herr Lauber Raimund
Vizerichterin:      Frau Jenni Eva

Kontakt

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Bezirk Visp
St. Martiniplatz 1
3930 Visp
Tel. 027 607 51 20
kesb-visp@admin.vs.ch