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Generelle Informationen

Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate der Gemeinde Täsch.
Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.vs.ch/de/web/votel und des Bundes unter www.admin.ch

Kontakt

Gemeindeverwaltung, kanzlei@taesch.ch

Urne Öffnungszeiten

Die Urnen sind am Abstimmungssonntag immer von 09.00 bis 10.00 Uhr geöffnet.

Urnenstandort

Pfarreilokal, Schulweg 3, 3929 Täsch

Voraussetzungen

Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.

Falls Sie den Stimmausweis verloren haben:
Ein Duplikat des Stimmausweises kann bei der Gemeinde im voraus verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmausweises beim Stimmregister persönlich abholen und einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen.

Brieflich abstimmen

Was ist zu beachten?

  1. Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmaterials möglich.
  2. Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmkuvert "Stimm-/Wahlzettel".
  3. Unterschreiben Sie das Rücksendungsblatt im entsprechenden Feld und kleben Sie Ihre persönliche Etikette in das vorgesehene Feld.
  4. Legen Sie das Rücksendungsblatt zusammen mit dem Stimmkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift der Gemeinde Täsch erscheint.
  5. Sie können das Antwortkuvert per Post schicken (nur ausreichend frankiert gültig) oder es während der Bürostunden auf der Gemeinde abgeben. Der Brief muss spätestens am Freitag beim Stimmregisterbüro eintreffen (B-Post braucht mindestens 3 Arbeitstage!)


Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:

  • ein anderes als das offizielle Antwortkuvert benützt wird
  • die Unterschrift auf dem Stimmausweis fehlt
  • die persönliche Klebeetikette nicht aufgeklebt ist
  • das Antwortkuvert mehr als einen Stimmausweis enthält
  • das Antwortkuvert per Post nach dem Freitag eintrifft