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Rückschnitt von Bäumen, Sträuchern entlang von öffentlichen Strassen und Wegen

16. Oktober 2026

Wir machen zusammen Täsch winterfest.
Ein Teil davon ist das gesetzeskonforme Zurückschneiden und Stutzen der Sträucher und Äste im Bereich der öffentlichen Wege und Strassen. Das Zurückschneiden verschönert nicht nur das Ortsbild, sondern optimiert die Sichtverhältnisse für sämtliche VerkehrsteilnehmerInnen.

Gesetzesgrundlage:

Art. 169 Strassengesetz (StrG)

Lebhäge dürfen längs der kantonalen Verkehrswege nur in einem Abstand von mindestens 1.50 Metern erstellt oder wiederhergestellt werden. Für die andern öffentlichen Verkehrswege beträgt die entsprechende Mindestdistanz 90 Zentimeter.

Art. 172 Strassengesetz (StrG)
Die auf die Verkehrswege herausragenden Äste müssen jedes Jahr vom Eigentümer bis auf 4.50 Meter oberhalb der Fahrbahn gelichtet werden. Ein vollständiges Stutzen der Äste kann gefordert werden, wenn die Verkehrssicherheit es erfordert.

Wir bitten alle Eigentümer, Verwaltungen und Hausabwarte, dafür zu sorgen, dass die erforderlichen Rückschnittarbeiten vor dem Wintereinbruch vollzogen sein müssen.

Wir weisen darauf hin, dass Eigentümer von sicht- oder verkehrsbehindernden Bäumen und Sträuchern für allfällige Schäden haftbar gemacht werden können.

Wir danken allen Eigentümerinnen und Eigentümern für ihren Beitrag zur Verkehrssicherheit und für die rechtzeitige Ausführung der notwendigen Rückschnittarbeiten. 

Bei Unsicherheiten und Fragen steht Ihnen die Gemeindeverwaltung gerne zur Verfügung.