Einwohnerkontrolle
Anmeldung:
Melden Sie sich zuerst auf der vorherigen Gemeinde ab und kommen Sie mit den folgenden Unterlagen auf die Kanzlei:
- Heimatschein (Original)
- Krankenkassenkarte
- Kopie Mietvertrag (nur die Seiten mit den Angaben über den Vermieter, der/die Mieter und das Objekt)
- Familienbuch (für minderjährige Kinder)
Die Anmeldegebühren belaufen sich auf CHF 45.00 (auch für Wochenaufenthalter).
Einheimischenausweis:
Der Einheimischenausweis im Kreditformat ist 5 Jahre gültig, muss aber jährlich durch die Wohnsitzgemeinde erneuert werden. Die Bescheinigung verliert ihre Gültigkeit bei Wegzug des Inhabers.
Sie erhalten den Einheimischenausweis zum Preis von Fr. 30.00 am Schalter der Gemeindekanzlei Täsch. Die jährliche Erneuerung ist gratis.
Anspruch auf den Einheimischenausweis haben :
- Personen, die in Täsch den melderechtlichen Wohnsitz haben und steuerpflichtig aus Erwerbseinkommen sind.
- Personen, welche in Täsch mit einer Kurzaufenthaltsbewilligung (Permis L) angemeldet sind. Die Ausweisgültigkeit definiert sich entsprechend dem Arbeitsvertrag und der Gültigkeit der Bewilligung.
Keinen Anspruch haben unter anderem :
- Personen mit Bewilligung G (Grenzgänger)
- Wochenaufenthalter
- Feriengäste
- Besitzer von Zweitwohnungen
- etc.
Öffnungszeiten
Die Kanzlei ist für Sie an den folgenden Tagen und Zeiten geöffnet:
Montag: | 14.00−17.00 Uhr |
Dienstag: | 10.00−12.00 Uhr |
Mittwoch: | 14.00−17.00 Uhr |
Donnerstag: | 10.00−12.00 Uhr |
Freitag: | 14.00−17.00 Uhr |
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Zugehörige Objekte
Name | Verantwortlich | Telefon |
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Name |
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