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Polizeireglement

Das vorliegende Reglement soll Übertretungs-Straftaten auf Gebiet der Gemeinde Täsch ahnden, deren Beurteilung aufgrund der kantonalen und eidgenössischen Gesetzgebung in die Kompetenz des Polizeigerichtes der Gemeinde Täsch fällt. Die allgemeinen Bestimmungen des Schweizerischen Strafgesetzbuches sind anwendbar. Die unter Strafe gestellten Übertretungen sind strafbar, auch wenn sie fahrlässig begangen werden.

 

Informationen

Datum
11. Februar 1998
Herausgeber/-in
Gemeinde Täsch
Autor/-in
Gemeinde Täsch

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