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Antrag für Ausschankbewilligung

Wer eine gastgewerbliche Tätigkeit ausübt, braucht gemäss Gastwirtschaftsgesetz ein Patent. Als gastgewerbliche Tätigkeit gilt auch der Verkauf von Speisen und Getränken an einer öffentlichen Veranstaltung.

Das Gastgewerbepatent für einen Anlass wird erteilt, wenn

  • der Gesuchsteller handlungsfähig und charakterlich geeignet ist und für eine einwandfreie Betriebsführung Gewähr bietet;
  • der nachgesuchten gastgewerblichen Nutzung keine bau-, feuer- und lebensmittelpolizeilichen Vorschriften entgegenstehen.

Zugehörige Objekte

Name Vorname FunktionTelefonKontakt

Preis

CHF 50.00
Für die Zusendung per Post wird pro Bestellung CHF 2.00 verrechnet.

Bemerkung

Mit diesem Online-Dienst können Sie für Ihr Fest die Ausschankbewilligung beantragen.

 

Verfahren

Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus.

Der Antrag muss mindestens 3 Wochen vor Beginn der Festlichkeiten elektronisch eingereicht werden.

 

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.