Arbeitsamt
Arbeitslos, was nun?
Nachdem Sie wissen dass Sie arbeitslos werden, beginnen Sie unverzüglich mit der Arbeitssuche und bewahren sie die entsprechenden Unterlagen gut auf (Bewerbungsschreiben, Stellenangebote, Absagebriefe, usw.). Diese Unterlagen müssen nach der Anmeldung zur Arbeitsvermittlung Ihrem RAV-Berater oder Ihrer RAV-Beraterin vorgelegt werden. Wenn Sie während der Kündigungsfrist keine neue Stelle gesucht haben, erhalten Sie während einer gewissen Zeit keine Arbeitslosenentschädigung!
Die entsprechenden Formulare für die Anmeldung von Arbeitslosigkeit können Sie auf der Gemeindekanzlei beziehen:
- Nachweis persönliche Arbeitsbemühungen
- Antrag auf Arbeitslosenentschädigung
- Arbeitgeberbescheinigung
Anmeldung zur Arbeitsvermittlung
Am ersten Tag Ihrer Arbeitslosigkeit kommen Sie während der Schalteröffnungszeiten direkt beim RAV Brig vorbei, um sich zur Arbeitsvermittlung anzumelden (Anmeldung bei der Gemeindekanzlei nicht mehr möglich!). Falls vorhanden, sind die unten stehenden Unterlagen mitzubringen:
- Antrag auf Arbeitslosenentschädigung
- Arbeitgeberbescheinigung
- Nachweis persönliche Arbeitsbemühungen
- AHV-Karte
- letzter Arbeitsvertrag
- Kündigung
- neuer Arbeitsvertrag (falls vorhanden)
Links
Weitere Angaben zum RAV Oberwallis in Brig mit den Öffnungszeiten auf:
Auf der unten stehenden Website des seco erhalten Sie weitere Informationen in Bezug auf Arbeitslosigkeit und Stellensuche:
Öffnungszeiten
Die Kanzlei ist an den folgenden Tagen und Zeiten geöffnet:
Montag: | 14.00−17.00 Uhr |
Dienstag: | 10.00−12.00 Uhr |
Mittwoch: | 14.00−17.00 Uhr |
Donnerstag: | 10.00−12.00 Uhr |
Freitag: | 14.00−17.00 Uhr |
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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