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Ergänzungswahl Gemeinderat 30. November 2025

30. Oktober 2025

BEKANNTMACHUNG

GEMEINDE TÄSCH

Ergänzungswahl Gemeinderat 30. November 2025

Amtsperiode November 2025 – 31. Dezember 2028

Informationen und Termine zur Listenhinterlegung und Wahlen

Die Ergänzugswahl der vakanten Stelle als Gemeinderat findet am 30. November 2025 (nach Majorzsystem) statt.

Listenhinterlegung

Den Ergänzungswahlen geht die obligatorische Hinterlegung der Kandidatenliste bei der Gemeindekanzlei, spätestens am dritten Dienstag vor der Wahl um 12.00 Uhr, 11. November 2025 voraus.

Die eingereichten Listen müssen in einem verschlossenen Umschlag und gegen Empfangsbescheinigung auf der Gemeinde-Kanzlei Täsch hinterlegt werden. Auf den Kandidatenlisten dürfen nicht mehr Namen aufgeführt sein als Mitglieder zu wählen sind, nämlich 1 (Eins).
Listen, auf denen mehr Namen aufgeführt sind, als Sitze zu vergeben sind, gelten als ungültig.
Die Übergabe der Listen auf dem Postweg oder mit anderen Mitteln (wie bspw. E-Mail) ist nicht zulässig.

Im Übrigen finden die Bestimmungen über die Wahl im Majorzsystem Anwendung.

Nach Ablauf der letzten Frist für die Listenhinterlegung für die Ergänzungswahl, am Dienstag 11. November 2025 um 12.00 Uhr, wird bekannt, welche der nachfolgend beschriebenen Varianten zur Anwendung kommt:

 

1. Variante: es wird keine Liste hinterlegt

Falls für die Wahl des Gemeinderats, bis am Dienstag, 11. November 2025 um 12.00 Uhr, keine Liste hinterlegt wurde, können die Stimmbürger am 30. November 2025 jede wählbare Person wählen. Jeder Stimmbürger verfügt über so viele Stimmen, als Sitze zu besetzen sind (d.h. 1 Stimme). Gewählt ist diejenige Person, die die grösste Anzahl Stimmen erhalten hat (relatives Mehr).

Das notwendige Stimmmaterial erhalten die Stimmbürger per Post voraussichtlich bis am 15. November 2025.

 

2. Variante: nur eine Liste wird hinterlegt; die Zahl der Kandidaten ist gleich wie die Zahl der zu wählenden Ratsmitglieder

Falls bis am Dienstag, 11. November 2025 um 12.00 Uhr, eine einzige Liste mit einem Kandidaten für die Wahl des Gemeinderats hinterlegt wurde, ist der Kandidat dieser Liste ohne Urnengang bzw. in stiller Wahl gemäss dem Gesetz über die politischen Rechte gewählt.

 

3. Variante: mehrere Listen werden hinterlegt; die Zahl der Kandidaten ist grösser als die Zahl der zu wählenden Ratsmitglieder

Falls bis am Dienstag, 11. November 2025 um 12.00 Uhr, mehrere Listen hinterlegt werden und somit mehr Kandidaten zur Wahl stehen als Sitze zu verteilen sind, findet am Sonntag, 30. November 2025 die Ergänzungswahl nach dem Majorzsystem statt. Wählbar sind nur die auf den Listen aufgeführten Kandidaten. Gewählt ist diejenige Person, die die grösste Anzahl Stimmen erhalten hat (relatives Mehr).

 

Das notwendige Stimmmaterial erhalten die Stimmbürger per Post voraussichtlich bis am 15. November 2025.

Für sämtliche Fragen bezüglich der Gemeindewahlen (Modalitäten und Datum der Listenhinterlegung, Wählbarkeit usw.) verweisen wir Sie auf das kantonale Gesetz über die politischen Rechte vom 13. Mai 2004 (kGPR) sowie die Verordnung über die briefliche Stimmabgabe vom 12. März 2008 (VbStA).

Die jeweiligen Formulare zu den Kandidatenlisten können bei der Gemeindeverwaltung abgeholt oder per Internet Download unter Gemeinde Täsch - Ergänzungswahl Gemeinderat 30. November 2025 abgerufen werden.

Der Gemeinderat ruft alle Stimmberechtigten zur Teilnahme an den Abstimmungen auf und freut sich über eine hohe Beteiligung.

 

Täsch, 30. Oktober 2025

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Kandidatenliste (PDF, 133.9 kB) Download 0 Kandidatenliste