Verlängerung Drittstaaten - Konkubinat
Verlängerung Konkubinat
Kommen Sie bitte (spätestens 14 Tage) vor Ablauf Ihrer Bewilligung bei den Einwohnerdiensten vorbei.
Bitte mitbringen:
- Bewilligung L oder B
- Antragsformular für eine Aufenthaltsbewilligung
- Arbeitsvertrag
- Lohnausweise der letzten 3 Monate
- Bestätigung der Arbeitslosigkeit
- Betreibungsregisterauszug
- Bestätigung der Kostenübernahme
- Bestätigung der Ausgleichskasse des Kantons Wallis mit der Angabe, dass die Person keine Subventionierung der Krankenkassenprämien erhält
- gültiger Reisepass
Zusätzlich bei Umzug:
- Mietvertrag
Kontakt
Verlängerung Drittstaaten - KonkubinatDorfstrasse 5
3929 Täsch
Tel. 027 966 46 66
kanzlei@taesch.ch
Öffnungszeiten
Montag: | 14.00−17.00 Uhr |
Dienstag: | 10.00−12.00 Uhr |
Mittwoch: | 14.00−17.00 Uhr |
Donnerstag: | 10.00−12.00 Uhr |
Freitag: | 14.00−17.00 Uhr |
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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