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Verlängerung Drittstaaten - Konkubinat

Verlängerung Konkubinat

Kommen Sie bitte (spätestens 14 Tage) vor Ablauf Ihrer Bewilligung bei den Einwohner­diensten vorbei.

Bitte mitbringen:

  • Bewilligung L oder B
  • Antrags­formular für eine Aufenthalts­bewilligung
  • Arbeitsvertrag
  • Lohnausweise der letzten 3 Monate
  • Bestätigung der Arbeitslosigkeit
  • Betreibungsregister­auszug
  • Bestätigung der Kostenübernahme
  • Bestätigung der Ausgleichskasse des Kantons Wallis mit der Angabe, dass die Person keine Subventio­nierung der Kranken­kassen­prämien erhält
  • gültiger Reisepass

 

Zusätzlich bei Umzug:

  • Mietvertrag

Kontakt

Verlängerung Drittstaaten - Konkubinat
Dorfstrasse 5
3929 Täsch
Tel. 027 966 46 66
kanzlei@taesch.ch

Öffnungszeiten

Montag: 14.00−17.00 Uhr
Dienstag:   10.00−12.00 Uhr
Mittwoch: 14.00−17.00 Uhr
Donnerstag:   10.00−12.00 Uhr
Freitag: 14.00−17.00 Uhr

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