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Zuzug - Drittstaaten - Familiennachzug - Ehepartner

Drittstaaten - Familiennachzug

Ehepartner / Elternteil bereits in der Schweiz wohnhaft

Unterlagen durch bereits wohn­sässigen Partner einzu­reichen (vor Einreise des Familien­mitgliedes):

  • Bewilligung L, B, C oder Schweizerpass
  • Arbeitsvertrag
  • Lohnausweise der letzten 3 Monate
  • Heiratsurkunde
  • Bestätigung der Arbeitslosigkeit
  • Betreibungsregister­auszug
  • Bestätigung der Sozial­hilfe
  • Mietvertrag
  • Bestätigung Ergänzungs­leistungen
  • Farbkopie gültiger Reisepass

Zusätzlich für Kinder:

  • Geburtsurkunde mit Angabe der Eltern
  • Zivilstands­bestätigung der Eltern mit Angabe des Sorge­rechts

Unterlagen nach Einreise persönlich abzugeben:

Kontakt

Zuzug - Drittstaaten - Familiennachzug - Ehepartner
Dorfstrasse 5
3929 Täsch
Tel. 027 966 46 66
kanzlei@taesch.ch

Öffnungszeiten

Montag: 14.00−17.00 Uhr
Dienstag:   10.00−12.00 Uhr
Mittwoch: 14.00−17.00 Uhr
Donnerstag:   10.00−12.00 Uhr
Freitag: 14.00−17.00 Uhr

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