Zuzug - Drittstaaten - Familiennachzug - Ehepartner
Drittstaaten - Familiennachzug
Ehepartner / Elternteil bereits in der Schweiz wohnhaft
Unterlagen durch bereits wohnsässigen Partner einzureichen (vor Einreise des Familienmitgliedes):
- Bewilligung L, B, C oder Schweizerpass
- Arbeitsvertrag
- Lohnausweise der letzten 3 Monate
- Heiratsurkunde
- Bestätigung der Arbeitslosigkeit
- Betreibungsregisterauszug
- Bestätigung der Sozialhilfe
- Mietvertrag
- Bestätigung Ergänzungsleistungen
- Farbkopie gültiger Reisepass
Zusätzlich für Kinder:
- Geburtsurkunde mit Angabe der Eltern
- Zivilstandsbestätigung der Eltern mit Angabe des Sorgerechts
Unterlagen nach Einreise persönlich abzugeben:
- Antragsformular für eine Aufenthaltsbewilligung
- Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung
- Einschreibebestätigung einer Sprachschule
- gültiger Reisepass (evtl. mit Visum)
Kontakt
Zuzug - Drittstaaten - Familiennachzug - EhepartnerDorfstrasse 5
3929 Täsch
Tel. 027 966 46 66
kanzlei@taesch.ch
Öffnungszeiten
Montag: | 14.00−17.00 Uhr |
Dienstag: | 10.00−12.00 Uhr |
Mittwoch: | 14.00−17.00 Uhr |
Donnerstag: | 10.00−12.00 Uhr |
Freitag: | 14.00−17.00 Uhr |
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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