Zuzug - Drittstaaten - Bewilligung B - selbständig
Drittstaaten - Bewilligung B – selbständig
Unterlagen durch Vertreter einzureichen (vor Einreise des selbständig Erwerbenden)
- Antragsformular für eine Aufenthaltsbewilligung
- Vertretungsvollmacht
- Begründungsschreiben
- Businessplan
- Diplome
- Lebenslauf
- Anmeldungsbestätigung AHV
- Nachweis der finanziellen Mittel (Kontoauszug)
- Mietvertrag
- Farbkopie gültiger Reisepass (evtl. mit Visum)
Unterlagen nach Einreise persönlich abzugeben:
- Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung
- gültiger Reisepass (evtl. mit Visum)
Kontakt
Zuzug - Drittstaaten - Bewilligung B - selbständigDorfstrasse 5
3929 Täsch
Tel. 027 966 46 66
kanzlei@taesch.ch
Öffnungszeiten
Montag: | 14.00−17.00 Uhr |
Dienstag: | 10.00−12.00 Uhr |
Mittwoch: | 14.00−17.00 Uhr |
Donnerstag: | 10.00−12.00 Uhr |
Freitag: | 14.00−17.00 Uhr |
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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