Zuzug - Drittstaaten - aus einem anderen Kanton der Schweiz
Zuzug aus einem anderen Kanton der Schweiz (Drittstaaten)
Melden Sie sich bitte persönlich innert 14 Tagen bei den Einwohnerdiensten an.
Bitte mitbringen:
- Bewilligung B oder C
- Antragsformular für eine Aufenthaltsbewilligung
- Wegzugsbestätigung der früheren Wohngemeinde
- Arbeitsvertrag oder detaillierte Berechnung der Arbeitslosigkeit
- Betreibungsregisterauszug des früheren Wohnortes
- Bestätigung der Sozialhilfe des früheren Wohnortes
- Mietvertrag
- Krankenversicherungspolice / -karte
- gültiger Reisepass (evtl. mit Visum)
Zusätzlich für ausländische Ehegatten von Schweizern:
- Wohnsitzbestätigung des Schweizer Ehegatten
Anmeldung als Wochenaufenthalter (nur für Bewilligung B oder C möglich)
Melden Sie sich bitte persönlich innert 14 Tagen bei den Einwohnerdiensten an.
Bitte mitbringen:
- Bewilligung B oder C
- Bestätigung zum Wochenaufenthalt
- Arbeitsvertrag
- Mietvertrag
Kontakt
Zuzug - Drittstaaten - aus einem anderen Kanton der SchweizDorfstrasse 5
3929 Täsch
Tel. 027 966 46 66
kanzlei@taesch.ch
Öffnungszeiten
Montag: | 14.00−17.00 Uhr |
Dienstag: | 10.00−12.00 Uhr |
Mittwoch: | 14.00−17.00 Uhr |
Donnerstag: | 10.00−12.00 Uhr |
Freitag: | 14.00−17.00 Uhr |
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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