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Zuzug EU / EFTA von einem anderen Ort im Kanton Wallis

Zuzug aus einem anderen Kanton der Schweiz (EU/EFTA)

Melden Sie sich bitte persönlich innert 14 Tagen bei den Einwohner­diensten an.

Bewilligung L

Bitte mitbringen:

Bewilligung B und C

Bitte mitbringen:

  • Bewilligung B, C
  • Wegzugsbestätigung der früheren Wohn­gemeinde
  • Antrags­formular für eine Aufenthalts­bewilligung
  • Arbeitsvertrag
  • Mietvertrag
  • Betreibungsregister­auszug des früheren Wohnortes
  • Bestätigung der Sozialhilfe des früheren Wohnortes
  • Krankenversicherungs­police / -karte
  • gültiger Personal­ausweis / Reisepass

Anmeldung als Wochen­aufent­halter (nur für Bewilligung B oder C möglich)

Melden Sie sich bitte persönlich innert 14 Tagen bei den Einwohner­diensten an.

Bitte mitbringen:

  • Bewilligung B oder C
  • Bestätigung zum Wochenaufenthalt
  • Arbeitsvertrag
  • Mietvertrag

Kontakt

Zuzug EU / EFTA von einem anderen Ort im Kanton Wallis
Dorfstrasse 5
3929 Täsch
Tel. 027 966 46 66
kanzlei@taesch.ch

Öffnungszeiten

Montag: 14.00−17.00 Uhr
Dienstag:   10.00−12.00 Uhr
Mittwoch: 14.00−17.00 Uhr
Donnerstag:   10.00−12.00 Uhr
Freitag: 14.00−17.00 Uhr

Personen

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