Ordentliche Urversammlung der Einwohnergemeinde vom 29. Juni 2011
PROTOKOLL
Ordentliche Urversammlung der Einwohner vom 29. Juni 2011
Anwesend: 26 Personen inkl. Imboden Christoph (GP), Imboden Amédée (GR), Grand Yvan (GR), Mooser Norbert
(GR), Imboden Claudius (GR), Revisor Mooser Paul, Schmitt Sibylle (GS)
1. Begrüssung & Orientierung
Der Gemeindepräsident eröffnet die ordentliche Urversammlung der Einwohner nach rechtsgültiger Einberufung vom 09. Juni 2011. Die ordentliche Urversammlung der Einwohner wurde 20 Tage vor dem Sitzungsdatum termingerecht durch öffentlichen Anschlag einberufen. Die Unterlagen konnten auf der Kanzlei eingesehen werden. Ein Kurzbericht mit Einberufung wurde an die Haushalte versandt.
Gemäss Gemeinderatsbeschluss vom 07. Juni 2011 werden an der diesjährigen Urversammlung der Einwohner folgende Traktanden besprochen:
Ordentliche Urversammlung der Einwohner:
1. Begrüssung
2. Wahl der Stimmenzähler
3. Genehmigung des Protokolls der letzten ord. Urversammlung der Einwohnergemeinde
4. Jahresrechnung 2010 der Einwohnergemeinde
5. Revisorenbericht
6. Genehmigung
7. Verkehrsreglement
8. Friedhofreglement
9. Verschiedenes
2. Wahl der Stimmenzähler
In der Person von Georg Imboden wird ein Stimmenzähler vorgeschlagen und bestätigt.
3. Protokoll der letzten ordentlichen Urversammlung der Einwohner vom 16.12.2010
Das Protokoll der letzten Urversammlung vom 16.12.2010 wird - nach Auflage und Aushändigung -zur Diskussion gestellt.
Zum Protokoll liegen keine Fragen vor und dieses wird genehmigt.
4. Jahresrechnung 2010 der Einwohnergemeinde
Der Gemeindepräsident erläutert die Jahresrechnung 2010 der Einwohnergemeinde mittels Beamer (s. Anhang).
Die Verwaltungsrechnung 2010 der Einwohnergemeinde Täsch schliesst mit einem Ergebnis ab, das unter demjenigen des Vorjahres, jedoch über dem Kostenvoranschlag liegt. Dies ist darauf zurückzuführen, dass der Aufwand wesentlich stärker angestiegen ist als der Ertrag.
Der Cash Flow betrug im Jahr 2010 Fr. 921‘842.-- gegenüber Fr. 1‘075‘940.-- im Vorjahr. Die Nettoinvestitionen sind höher als die selbsterarbeiteten Mittel. Dies führt zu einer leichten Zunahme der Nettoverschuldung.
Bei der Selbstfinanzierungsmarge handelt es sich bekanntlich um jenen Betrag, welcher der Einwohnergemeinde für die Finanzierung von Investitionen und/oder die Abzahlung von Schulden zur Verfügung steht. Gegenüber dem Vorjahr nahm diese Marge um Fr. 154‘097.-- ab.
In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass auf der Liegenschaft Täschhorn Wertberichtigungen von Fr. 284‘539.-- vorgenommen wurden. Diese Wertberichtigungen sind nicht cash-wirksam. Wenn diese Wertberichtigungen den Abschreibungen zugewiesen werden, so ergibt sich ein Cash Flow von Fr. 1‘106‘382.--.
Unter Berücksichtigung der ordentlichen Abschreibungen von Fr. 697‘949.-- und den zusätzlichen Abschreibungen von Fr. 120‘000.-- verbleibt ein Ertragsüberschuss von Fr. 103‘893.--. Im Vorjahr betrug dieser Ertragsüberschuss Fr. 149‘899.--.
Die Bruttoinvestitionen betrugen Fr.1‘288‘440.--, die Investitionskostenbeiträge Fr.285‘989.--. Dies ergibt Nettoinvestitionen im Betrag von Fr. 1‘002‘451.--.
Bei einer Selbstfinanzierungsmarge von Fr. 921‘842.-- und Nettoinvestitionen im Betrag von Fr. 1‘002‘451.-- ergibt sich ein Finanzierungsfehlbetrag von Fr. 80‘608.--. Im Vorjahr resultierte ein Finanzierungsüberschuss von Fr. 584‘398.--.
Aus der laufenden Rechnung nach Funktionen ist ersichtlich, dass die Ausgabengegenüber dem Vorjahr um Fr. 143‘755.-- zugenommen haben. Sie betragen Fr. 6‘729‘218.--. Die Einnahmen hingegen nahmen lediglich um Fr. 65‘149.-- zu und betragen Fr. 6‘833‘111.--.
Ein grober Einblick in die einzelnen Rubriken der Verwaltungsrechnung führt zu folgende Feststellungen:
- Der Nettoaufwand der allgemeinen Verwaltung ist um Fr. 73‘668.-- angestiegen. Dieser Anstieg ist vor allem auf höhere Personalkosten zurückzuführen. Ebenso wurde bei der Sanierung des Verwaltungsgebäudes, bedingt durch schlechte Konstruktion der Wände und Decken, zusätzliche Heizung- und Sanitäranlagen, Behindertentoiletten durch Vorschrift der Procap, elektr. Anlagen und Abwasser, ein erheblicher Kostenanstieg verbucht.
- Angestiegen ist ebenfalls der Nettoaufwand für die öffentliche Sicherheit. Dies ist einerseits auf höhere Kosten für die Grundbuchvermessung und die Nachführung des Katasters, anderseits aber auf wesentlich höhere Ersatzgebühren für Schutzraumplätze zurückzuführen.
- Im Bereich der Volkswirtschaft stieg der Nettoertrag um Fr. 102‘091.--. Dies ist fast ausschliesslich auf höhere Einnahmen beim Elektrizitätswerk sowie auf tiefere Kosten im Bereich Tourismus zurückzuführen.
Die Einnahmen und Ausgaben der übrigen Aufgabenbereiche haben sich gegenüber dem Vorjahr nicht wesentlich verändert.
Aus der Zusammenstellung der laufenden Rechnung nach Arten ist ersichtlich, dass der Personal-aufwand gegenüber dem Vorjahr um Fr. 104‘407.-- auf Fr. 1‘905‘930.-- angestiegen ist. Dieser Anstieg ist vor allem auf höheren Personalaufwand beim Verwaltungs- und Betriebspersonal zurückzuführen, während die Löhne für die Lehrkräfte gegenüber dem Vorjahr praktisch unverändert geblieben sind.
Der Sachaufwand ist gegenüber dem Vorjahr um Fr. 171'016.-- auf Fr. 2‘072‘640.-- angestiegen. Dieser Anstieg ist grösstenteils auf höhere Kosten beim Unterrichtswesen, namentlich der interkommunalen Schulregion, sowie auf höhere Kosten bei der Grundbuchvermessung und für das Kataster zurückzuführen.
Die Passivzinsen betrugen Fr. 322‘198.-- gegenüber Fr. 358‘446.-- im Vorjahr. Die Abnahme ist auf günstigere Zinssätze bei den Hypotheken und Darlehen zurückzuführen.
Die Abschreibungen betrugen im Jahr 2010 Fr. 1'140‘967.--. In diesen Abschreibungen sind auch die Wertberichtigungen auf der Liegenschaft Täschhorn enthalten. Gegenüber dem Vorjahr sind diese Abschreibungen um Fr. 173‘455.-- tiefer. Dies ist auf tiefere zusätzliche Abschreibungen sowie auf tiefere Wertberichtigungen auf der Liegenschaft Täschhorn gegenüber dem Vorjahr zurückzuführen.
Die Steuereinnahmen sind gegenüber dem Vorjahr um Fr. 171‘958.-- zurückgegangen. Sie betragen Fr. 2‘774‘612.--. Dies ist einerseits auf tiefere Steuern für Grundstückgewinne sowie auf tiefere Erbschafts- und Schenkungssteuern zurückzuführen. Anderseits wurden die Steuern für das Jahr 2010 vorsichtig geschätzt, weil die Auswirkungen der höheren Familienabzüge ab dem 01.01.2009 nicht genau bekannt sind.
Die Steuereinnahmen betragen im übrigen 40,6 % der Gesamteinnahmen.
Die Erträge aus Wasserzinsen/Gratisenergie und Konzessionen betragen Fr. 452‘199.--. Gegenüber dem Vorjahr haben diese um Fr. 76‘552.-- abgenommen.
Die Investitionen sind im Jahr 2010 wesentlich höher ausgefallen, als dies der Kostenvoranschlag vorgesehen hat.
Bei den Investitionen für das Jahr 2010 fallen zwei Projekte stark ins Gewicht. Der Umbau des Verwaltungsgebäudes kostete im Jahr 2010 Fr. 550‘343.--. Die Investitionen für die Friedhofsanierung und für die Erstellung der Urnengräber betrugen Fr. 234‘300.--. Weitere Investitionen wurden in den Ausbau des Campings sowie in die Verkabelung beim EW getätigt.
Der Anteil der Nettoinvestitionen an den Bruttoinvestitionen ist relativ gross, weil weder auf dem Ausbau des Verwaltungsgebäudes noch auf der Friedhofsanierung Kantons- und Bundesbeiträge bezahlt werden. Die Investitionskostenbeiträge setzen sich denn auch zur Hauptsache aus Anschlussgebühren zusammen.
Aus dem Überblick der Bilanz und der Finanzierung geht hervor, dass das Finanzvermögen um Fr. 42‘540.-- abgenommen hat. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die flüssigen Mittel um Fr. 145‘820.-- abnahmen, während die Guthaben und die transitorischen Aktiven um Fr. 428‘880.-- zunahmen. Durch die Wertberichtigungen auf der Liegenschaft Täschhorn nahmen anderseits auch die Anlagen des Finanzvermögens ab und zwar um Fr. 325‘600.--.
Das Verwaltungsvermögen nahm im Berichtsjahr um Fr. 184‘502.-- zu. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die Investitionen höher waren als die getätigten Abschreibungen.
Das Fremdkapital (Verpflichtungen) nahm im Berichtsjahr um Fr. 28‘688.-- ab. Abgenommen haben die laufenden Verpflichtungen sowie die mittel- und langfristigen Schulden, während die kurzfristigen Schulden stark zugenommen haben.
Die Bruttoschuld der Gemeinde beträgt Fr. 12‘109‘440.--, die Nettoschuld Fr. 3‘406‘077.--, wobei die Liegenschaft Täschhorn unter dem Finanzvermögen ausgewiesen ist. Die Spezialfinanzierungen werden nicht dem Fremdkapital, sondern dem Eigenkapital zugewiesen. Die Nettoschuld nahm im Berichtsjahr um Fr. 31‘218.-- ab.
Unter Berücksichtigung des Ertragsüberschusses für das Jahr 2010 von Fr. 103‘893.-- ergibt sich ein Eigenkapital von Fr. 1‘535‘879.--.
Die Nettoschuld pro Kopf der Bevölkerung sank von Fr. 3‘243.-- auf Fr. 3‘148.--. Sie wird als eine angemessene Verschuldung eingestuft. Zu beachten ist allerdings, dass die Liegenschaft Täschhorn unter den realisierbaren Aktiven ausgewiesen wird, was die Nettoverschuldung reduziert.
Aus den obigen Ausführungen ist ersichtlich, dass sich die Finanzkennziffern gegenüber dem Vorjahr mit Ausnahme der Nettoverschuldung leicht verschlechtert haben. Dies ist darauf zurückzuführen, dass auf der einen Seite der Cash Flow abnahm, anderseits waren die Nettoinvestitionen wesentlich höher als im Vorjahr.
Gesamthaft gesehen schliesst die Rechnung mit einem guten Resultat ab. Gegenüber dem Vorjahr ist jedoch erkennbar, dass die Kosten angestiegen sind, während die Einnahmen stagnieren. Der Entwicklung der Kosten muss deshalb die notwendige Aufmerksamkeit geschenkt werden.
Die Sanierung des Friedhofes übersteigt die budgetierten Zahlen insofern, dass eine zusätzliche Rampe, ein Kiesweg und eine Granitplatte für die Wege angeschafft wurden. Ebenso wurde der gesamte Friedhof nivelliert. Die vorgesehene, nur teilweise Exhumation, musste vollständig durchgeführt werden.
Zur Jahresrechnung 2010 der Einwohnergemeinde gibt es, seitens der Versammlungsteilnehmer, keine Fragen.
5. Revisorenbericht
Der Gemeindepräsident übergibt das Wort an Herrn Paul Mooser.
Paul Mooser berichtet, dass der Revisorenbericht keine Hinweise und keine Einschränkungen aufzuweisen hat und empfiehlt die Jahresrechnung 2010 der Einwohnergemeinde zu genehmigen.
6. Genehmigung
Über die Jahresrechnung 2010 der Einwohnergemeinde wird nun abgestimmt.
Resultat: Ja 19, Nein 0, Enthaltungen 0
Die Rechnung 2010 der Einwohnergemeinde ist einstimmig genehmigt.
7. Verkehrsreglement - Änderung Art. 26
Die Änderung des Art. 26 (rote Markierungen) wird von Gemeinderat Yvan Grand erläutert. Der Vortragende stellt folgende Anträge:
- Das Verkehrsreglement nicht komplett vorzulesen, sondern gezielt den Art. 26 des Verkehrsreglements zu behandeln.
- Es wird nach Beendigung des Vortrages eine Schlussabstimmung durchgeführt
Über die gezielte Behandlung des Art. 26 des Verkehrsreglements, sowie die Durchführung einer Schlussabstimmung, wird nun abgestimmt.
Resultat: Ja 15, Nein 0, Enthaltungen 0
Die ausschliessliche Behandlung des Art. 26 des Verkehrsreglements Täsch, sowie die Durchführung einer Schlussabstimmung, werden einstimmig genehmigt.
Obligatorische Parkplätze (vgl. Art. 32 GBR)
Bei Neubauten und eingreifenden Umbauten sind ausreichende Abstellflächen für Motorfahrzeuge
anzulegen. Dabei hat auf jede Wohneinheit (bis 100 m2) mindestens eine Garage oder ein Abstell-
platz auf privatem Grund zu entfallen. Bei grösseren Wohneinheiten (ab 100 m2) sind 2 Garagen
oder 2 Abstellplätze auf privatem Grund nachzuweisen. Bei anderen Bauten legt der Gemeinderat
die nötigen Abstellplätze fest, in der Regel
für Hotels : 1 Abstellplatz pro 3 Betten
für Cafés – Restaurants : 1 Abstellplatz pro 5 Sitzplätze
für Geschäftshäuser : 1 Abstellplatz pro 50 m2
Die Richtlinien der Vereinigung schweizerischer Strassenfachmänner dienen dem Gemeinderat als
Grundlage für die in diesem Reglement nicht vorgesehenen Fälle.
Ist bei Neu-, Um- und Ausbauten die Errichtung von Parkplätzen auf eigenem Grund nicht möglich,
ist der Grundeigentümer verpflichtet, einen Ersatzbeitrag zu leisten. Der Ersatzbeitrag wird im
Rahmen der Baubewilligung von der Gemeinde in Rechnung gestellt. Die Einnahmen sind von der
Verwaltung, zweckgebunden für den Bau und Unterhalt von Parkplätzen, einzusetzen.
Die Höhe des Beitrages liegt bei mind. Fr. 3'500.-- pro Abstellplatz.
Wenn innerhalb von zwei Jahren ab Bezug des Gebäudes, resp. der Wohnung, die obligatorischen Parkplätze nachgewiesen werden resp. erstellt sind (mit entsprechendem Grundbucheintrag), werden die einbezahlten Ersatzgebühren zinslos zurückerstattet; andernfalls fällt der Betrag endgültig an die Gemeindekasse.
Die Erbringung von Ersatzgebühren stellt keinen Anspruch für einen reservierten öffentlichen Parkplatz.
Besucherparkplätze: Für Bauten mit mehr als einer Wohneinheit und für zusammengebaute Einzelwohnhäuser müssen pro 10 Wohnungen mindestens 1 Abstellplatz als Besucherparkplatz bezeichnet und dürfen nicht vermietet werden.
Die zu einer Wohnung gehörenden Parkplätze sind ins Grundbuch mit dem Vermerk:
„Nur in Verbindung mit der zugehörigen Wohnung veräusserbar“, einzutragen (gemäss kantonalem Strassengesetz Art. 222).
Über die Änderung des Art. 26 des Verkehrsreglements Täsch wird nun abgestimmt.
Resultat: Ja 20, Nein 0, Enthaltungen 0
Änderung des Art. 26 des Verkehrsreglements Täsch wird einstimmig genehmigt.
8. Friedhofreglement - Verschiedene Änderungen
Bei der Neugestaltung des Friedhofs wurden zusätzlich zu den Erdgräbern und Urnennischen
• Urnenreihengräber
• ein Urnengemeinschaftsgrab und
• ein Urnenhain
geschaffen. Dies bedingt eine Anpassung unseres Friedhofreglements, das in der neuen Fassung
hier zitiert wird. Die Änderungen werden in roter Farbe wiedergegeben.
Die Änderung des Friedhofreglements wird von Gemeinderat Claudius Imboden vorgestellt.
Der Vortragende stellt die Anträge:
- Das Friedhofreglement nicht komplett vorzulesen, sondern ausschliesslich die zu ändernden Artikel des Friedhofreglements zu behandeln.
- Es wird nach Beendigung des Vortrages eine Schlussabstimmung durchgeführt.
Über die gezielte Behandlung der zu ändernden Artikel des Friedhofreglements, sowie die Durchführung einer Schlussabstimmung, wird nun abgestimmt.
Resultat: Ja 20, Nein 0, Enthaltungen 0
Die gezielte Behandlung der zu ändernden Artikel des Friedhofreglements, sowie die Durchführung einer Schlussabstimmung, werden einstimmig genehmigt.
Art. 4 Friedhofkommission
Die Aufsicht und Verwaltung des Friedhofs obliegt dem Gemeinderat.
Dieser bestellt zu Beginn der Amtsperiode eine auf 4 Jahre gewählte Friedhofskommission, bestehend aus 5 Mitgliedern.
Die Kommission setzt sich zusammen aus:
- Pfarrer
- Präsident oder Delegierter vom Pfarreirat
- Präsident oder Delegierter vom Kirchenrat
- Ressortleiter vom Gemeinderat
- Sakristan
Art. 8 Reservationen
Grabreservationen sind ausgeschlossen.
Die Urnennischen und die Urnenreihengräber bieten Platz für zwei Urnen. Die Beisetzung eines zweiten Familienangehörigen ist zu einem späteren Zeitpunkt möglich.
Art. 14 Ort der Beisetzung
- Der Friedhof dient grundsätzlich der Beisetzung aller Personen, die bei ihrem Tod in der Gemeinde zivilrechtlichen Wohnsitz hatten oder auf dem Gebiet der Gemeinde Täsch verstorben sind.
- Natur- oder Privatbestattungen sind verboten.
Art. 18 Einteilung
Der Friedhof ist eingeteilt in:
- Reihengräber
- Urnennischen / Urnenreihengräber / Gemeinschaftsgrab / Urnenhain
- Priestergräber
Die Anordnung der verschiedenen Gräberarten ist im Friedhofsplan festgehalten.
Art. 20 Grösse der Gräber
Für die Gräber wird folgende Grösse vorgeschrieben:
a) Erwachsenengräber 190 cm 80 cm 140 cm (alt 180cm)
b) Kindergräber
Der Abstand zwischen den Gräbern muss mindestens 50 cm auf beiden Seiten, sowie an Kopf- und Fussende betragen.
Art. 23 Unterhalt
Die Angehörigen bzw. die gesetzlichen oder testamentarischen Erben sind zum Unterhalt der Grabstätte verpflichtet. Kommen die Verantwortlichen dieser Verpflichtung trotz Aufforderung nicht nach, so ist die Gemeinde berechtigt, die rückständigen Unterhaltsarbeiten auf Kosten der Pflichtigen ausführen zu lassen.
Sind die Unterhaltspflichtigen unbekannt, wird die obgenannte Aufforderung einmal im Amtsblatt veröffentlicht. Die Gemeinde besorgt in diesem Fall die Abräumarbeiten. (alt den Unterhalt)
Art. 24 Aufnahme der Gräber
Vor Ablauf von 20 Jahren dürfen die Gräber nicht geöffnet werden. Exhumationen sind gemäss den kantonalen Vorschriften vorzunehmen. Vor der Aufnahme des Grabes muss der Grabschmuck geräumt werden, ansonsten wird dies durch die Gemeinde, auf Kosten der Angehörigen, durchgeführt.
Art. 27 Grabgestaltung
Provisorisches Grabkreuz
Bis zum Aufstellen des einheitlichen Grabkreuzes haben die Angehörigen das Grab auf eigene Kosten mit einem einfachen Holzkreuz zu versehen.
Definitives Grabkreuz
Die definitiven Grabkreuze dürfen frühestens 1 Jahr nach der Beisetzung gesetzt werden.
Alle Gräber sind mit einem einheitlichen definitiven Grabkreuz zu versehen. Beim Grabkreuz muss es sich um ein Holzkreuz aus einheimischem Holz handeln. Das Kreuz wird mit einer Steinplatte überdacht. Es muss sich dabei um eine einheimische, Steinart handeln.
Auf Kindergräbern ist ein weisses Holzkreuz aufzurichten
Art. 28 Urnengräber / Gemeinschaftsgrab
Die Abdeckplatten für die Urnennischen samt einheitlicher Beschriftung und Bildtafel werden durch die Gemeinde ausgeführt. Die Kosten werden den Erben in Rechnung gestellt.
Die Namenssteine für die Urnenreihengräber und Urnenhaingräber, samt einheitlicher Beschriftung und Bildtafel, werden durch die Gemeinde ausgeführt. Die Kosten werden den Erben in Rechnung gestellt.
Das Namensschild für das Gemeinschaftsgrab wird durch die Gemeinde ausgeführt. Die Kosten werden den Erben in Rechnung gestellt.
Art. 29 Instandstellung
Schadhafte, schiefe oder nicht feststehende Kreuze, Umrandungen und Namenssteine sind durch die Angehörigen innert nützlicher Frist instandstellen zu lassen.
Die Friedhofkommission ist berechtigt, nach erfolgloser Aufforderung alle notwendigen Massnahmen zulasten der Angehörigen zu treffen.
Art. 35 Erstellung und Genehmigung Reglement
a) Gemeinderatsbeschluss vom: 07. Juni 2011
b) Beschluss der Urversammlung vom: 29. Juni 2011
c) Homologation durch den Staatsrat vom: __. __. 2011
Im Namen des Gemeinderates
Christoph Imboden Sibylle Schmitt
Präsident Gemeindeschreiberin
Anhang 1: Gebührenordnung
Beisetzung- und Grabplatzgebühren für Ortsansässige nach Art. 2, Absatz a)
(in den Beisetzungsgebühren ist die Benutzung der Friedhofskapelle eingeschlossen)
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Betrag
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Beschreibung
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400.-
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Errichten eines neuen Erdreihengrabes
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200.-
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Errichten eines neues Erdurnengrabes
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150.-
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Errichten einer neuen Urnennische und Urnenhain
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(Die Beisetzung im Gemeinschaftsgrab ist kostenlos)
Alt:
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Betrag
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Beschreibung
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200.-
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Errichten eines neuen Reihengrabes / Erwachsene
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150.-
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Errichten eines neuen Reihengrabes / Kinder
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150.-
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Errichten einer neuen Urnennische
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Die Gebühren werden alle 5 Jahre überprüft und bei Bedarf, auf Gemeinderatsbeschluss, gemäss
Indexierung, angepasst.
Über die Änderung des Friedhofreglements (rot markierte Artikel) wird nun abgestimmt.
Resultat: Ja 21, Nein 0, Enthaltungen 0
Die Änderung des Friedhofreglements (rot markierten Artikel) wird einstimmig genehmigt.
9. Verschiedenes
Der Gemeindepräsident informiert die Versammlung, dass bezüglich der momentanen Bausituation in Täsch (Konsultativabstimmung vom 17.12.2009), Frau Rechtsanwältin Monique Sieber, mit der Ausarbeitung beauftragt wurde, die rechtlichen Gegebenheiten der Einwohnergemeinde deutlich darzulegen. Da sich Frau Sieber derzeit in den Ferien befindet, wird das Ergebnis in der nächsten Urversammlung der Einwohner präsentiert.
Es liegen keine weiteren Fragen vor.
Der Präsident dankt den Ratsmitgliedern und den Mitarbeitern der Gemeinde für Ihre Mitarbeit.
Um 21.06 Uhr dankt der Gemeindepräsident allen Versammlungsteilnehmern für deren Anwesenheit und schliesst diese ordentliche Urversammlung der Einwohner.
Der Präsident: Christoph Imboden Die Schreiberin: Sibylle Schmitt
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