Reglement betr. Sonderurlaub
Schuljahr 2010 / 2011
Urlaubsgesuch (69kb)
Um den regionalen Bedürfnissen nachzukommen, sind im Schuljahr 2010/2011 zwei Wochen Herbstferien und 2 Wochen Frühlingsferien eingeplant (siehe Ferienplan).
Zusätzliche Urlaubstage oder Joker gibt es wie auch im letzten Schuljahr nicht mehr.
Das Reglement für den Sonderurlaub 2010 / 2011 wurde wie folgt beschlossen (Auszug aus dem Reglement):
- Der Besuch des Unterrichts ist obligatorisch.
- Der Einzelurlaub darf nicht für Ferienverlängerungen eingesetzt werden.
- Urlaub kann nur aus triftigen Gründen gewährt werden.
- Belege (Zeugnisse, Einladungen, Aufgebote der Sportclubs und dergleichen) müssen dem Gesuch beigelegt werden.
- Gesuche können bei der Lehrperson oder der Gemeindekanzlei bezogen werden.
- Die Eltern sind für die Aufarbeitung des Unterrichtsprogramms verantwortlich.
- Eltern, deren Kinder ohne Bewilligung dem Unterricht fernbleiben, machen sich strafbar.
- Bewilligungsverfahren:
- Dauer eines Halbtages: durch die Lehrperson
- Bis zu neun Schulhalbtagen: durch die Lehrperson und Schulpräsident/in
Schulregion Täsch/Randa, im August 2010 Die Schulkommission / die Schulleitung
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