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Gemeindekanzlei Täsch
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Tel: 027 966 46 66
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kanzlei@gemeinde-taesch.ch
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Reglement betr. Sonderurlaub


Schuljahr 2010 / 2011

Urlaubsgesuch (69kb)

Um den regionalen Bedürfnissen nachzukommen, sind im Schuljahr 2010/2011 zwei Wochen Herbstferien und 2 Wochen Frühlingsferien eingeplant (siehe Ferienplan).

Zusätzliche Urlaubstage oder Joker gibt es wie auch im letzten Schuljahr nicht mehr.

Das Reglement für den Sonderurlaub 2010 / 2011 wurde wie folgt beschlossen (Auszug aus dem Reglement):

  • Der Besuch des Unterrichts ist obligatorisch. 
     
  • Der Einzelurlaub darf nicht für Ferienverlängerungen eingesetzt werden.
     
  • Urlaub kann nur aus triftigen Gründen gewährt werden.
     
  • Belege (Zeugnisse, Einladungen, Aufgebote der Sportclubs und dergleichen) müssen dem Gesuch beigelegt werden.
     
  • Gesuche können bei der Lehrperson oder der Gemeindekanzlei bezogen werden.
     
  • Die Eltern sind für die Aufarbeitung des Unterrichtsprogramms verantwortlich.
     
  • Eltern, deren Kinder ohne Bewilligung dem Unterricht fernbleiben, machen sich strafbar.
     
  • Bewilligungsverfahren:
    • Dauer eines Halbtages:              durch die Lehrperson
    • Bis zu neun Schulhalbtagen:      durch die Lehrperson und Schulpräsident/in

Schulregion Täsch/Randa, im August 2010                                     Die Schulkommission / die Schulleitung



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