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Gemeindekanzlei Täsch
CH - 3929 Täsch
Tel: 027 966 46 66
Fax: 027 966 46 67
kanzlei@taesch.ch
www.taesch.ch

Öffnungszeiten Kanzlei


Inertstoffdeponie "Litzi"


Beim Betrieb der Inertstoffdeponie wird das selbstständige Kippen von Material ohne Beteiligung eines Gemeindeangestellten nicht mehr toleriert. In Zukunft wird deshalb das angelieferte Material ausschliesslich während der Öffnungszeiten nach Kontrolle eines Gemeindeangestellten entgegen genommen. Nur in Ausnahmefällen (Aushub oder Bau) kann Material auch ausserhalb der Öffnungszeiten unter Beteiligung und Kontrolle eines Gemeindeangestellten angeliefert werden.

Deponiegebühren:

Aushubmaterial: CHF 16.00   pro Kubikmeter    
Abbruchmaterial: CHF 24.00   pro Kubikmeter  
Aushubmaterial: CHF 8.00   pro Kubikmeter (für Täscher Steuerzahler)
Abbruchmaterial: CHF 12.00   pro Kibikmeter (für Täscher Steuerzahler)
Abfallholz bis 1 m: CHF 0.25   pro Kilo  
Alteisen: CHF    0.25   pro Kilo  

Zugelassene Abfälle:

Alteisen:
Eine Mulde für die separate Entsorgung von Alteisen ist auf der Kippe "Litzi" vorhanden. Für die Entsorgung wird ein Kilo-Preis erhoben.

Unbehandeltes Abfallholz:
Unbehandeltes Abfallholz kann auf der Kippe "Litzi" separat entsorgt werden.Es wird jedoch nur Holz bis zu einer Länge von 1 m angenommen.

Unverschmutztes Aushubmaterial:
Wo eine direkte Verwertung (Terrainaufschüttungen usw.) nicht möglich ist, kann unverschmutztes Aushubmaterial auf der Inertstoffdeponie "Litzi" entsorgt werden.

Humus ist separat abzulagern. Dieser kann von der Gemeinde direkt zur Gestaltung der Deponie oder für andere öffentliche Werke verwendet werden.

Inerte Bauabfälle ("Bauschutt"):
Als Bauschutt gelten jene schadstoffarme Bauabfälle, welche ohne weitere Behandlung auf der Inertstoffdeponie abgelagert werden können. Dabei müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Abfälle dürfen nicht mit Sonderabfällen vermischt sein.
  • Sie müssen aus Stein oder gesteinsähnlichen Bestandteilen wie Betonabbruch, Mauerabbruch, Strassenaufbruch, Ausbauasphalt, Ziegel, Porzellan oder Glas bestehen.
  • Metall, Kunststoffe, Papier, Holz und Textilien müssen vorgängig entfernt werden.
  • Das Material wird durch den Verursacher angeliefert.
Grünabfälle):
Grünabfälle können ebenfalls auf der Kippe "Litzi" entsorgt werden.
 

Nicht zugelassene Abfälle:

Sonderabfälle:
Sonderabfälle wie Farbkessel, Lacke etc. werden in Zermatt entgegengenommen. Einmal pro Jahr werden diese Abfälle auch mittels Separatsammlung lokal gesammelt und abgeholt. Entsprechende Meldungen über Separatsammlungen werden unter "News" angezeigt.

Bausperrgut:
Bausperrgut (Abfallholz > als 1 m, Metalle, Kunststoffe etc.) darf nicht auf die Inertstoffdeponie transportiert werden. Es ist auf der Baustelle zu separieren und in den Separatsammelstellen zu entsorgen.

Siedlungsabfälle:
Das Deponieren von Siedlungsabfällen (Haus-Kehricht) und Sonderabfällen ist auf der Deponie „Litzi“ strengstens verboten. Dies gilt auch für alle flüssigen, explosiven oder infektiösen Abfälle.

Die unter die Tierseuchen- und Strahlenschutz-Gesetzgebung fallenden Abfälle dürfen ebenfalls nicht deponiert werden.

Bausperrgut kann in der Anlage "Grüäba" in Zermatt umweltgerecht entsorgt werden!



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