Arbeitsamt
Arbeitslos, was nun?
Nachdem Sie wissen dass Sie arbeitslos werden, beginnen Sie unverzüglich mit der Arbeitssuche und bewahren sie die entsprechenden Unterlagen gut auf (Bewerbungsschreiben, Stellenangebote, Absagebriefe, usw.). Diese Unterlagen müssen nach der Anmeldung zur Arbeitsvermittlung Ihrem RAV-Berater oder Ihrer RAV-Beraterin vorgelegt werden. Wenn Sie während der Kündigungsfrist keine neue Stelle gesucht haben, erhalten Sie während einer gewissen Zeit keine Arbeitslosenentschädigung!
Im beigelegten Formular können Sie Ihre Arbeitsbemühungen detailliert eintragen. Es ist Ihrem RAV-Berater jeden Monat abzugeben.
Formular "Nachweis persönliche Arbeitsbemühungen" (2kb / 18 Seiten)
Zusätzlich müssen die zwei beigelegten Formulare ausgefüllt werden:
Antrag auf Arbeitslosenentschädigung (31kb / 4 Seiten) (ist von Ihnen auszufüllen.)
Arbeitgeberbescheinigung (16kb / 2 Seiten) (ist durch Ihren Arbeitgeber auszufüllen)
Anmeldung zur Arbeitsvermittlung
Am ersten Tag Ihrer Arbeitslosigkeit kommen Sie während der Schalteröffnungszeiten auf die Gemeindekanzlei vorbei, um sich zur Arbeitsvermittlung anzumelden. Falls vorhanden, sind die unten stehenden Unterlagen mitzubringen:
Links
Auf der unten stehenden Website des seco erhalten Sie weitere Informationen in Bezug auf Arbeitslosigkeit und Stellensuche:
http://www.treffpunktarbeit.ch/seco/site/de/M2/index
Offene Stellen:
http://www.treffpunktarbeit.ch/seco/site/de/M1/index
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