Der Staatsrat hat an seiner Sitzung vom 3. März 2010 die Anwendungsbestimmungen für die Wohnbauförderung in einem Beschluss präzisiert.
Nach dem schrittweisen Rückzug des Bundes aus der Wohnbauförderung hat der Kanton Wallis mit dem Gesetz über die Regional-politik beschlossen, weiterhin Wohnbauförderung zu betreiben, diese aber auf jene 52 Gemeinden zu konzentrieren, die besonders stark von der Abwanderung betroffen sind und im Anhang der Verordnung dieses Gesetzes bestimmt wurden.
Die Gemeinde Täsch zählt zu diesen 52 Gemeinden (ländlicher Raum), was bedeutet, dass sowohl Privatpersonen als auch juris-tische Personen in der Gemeinde Täsch berechtigt sind, ein Gesuch um Wohnbauhilfen zu stellen. Nähere Angaben finden Sie im beiliegenden Beschluss (PDF-Datei). Ausserdem steht Ihnen die Dienststelle für Wirtschaftsentwicklung für weitere Auskünfte zur Verfügung (
sde@admin.vs.ch oder Tel. 027 606 73 51).